Kunstwerk einfach verschwunden, abgebaut und verschrottet

Ludwig Schwarz jun. übernimmt die posthume Tiroler Illusionsbanderole für seinen Vater beim Klassentreffen 2023

Maybe it´s true …

Moderne Zeiten (Originaltitel: Modern Times) ist ein von Charlie Chaplin in den Jahren 1933 bis 1936 geschaffener US-amerikanischer Spielfilm, der am 5. Februar 1936 uraufgeführt wurde. Inhaltlich greift der Film, in dem Chaplin ein weiteres Mal die von ihm kreierte Figur des Tramps darstellt, den Taylorismus in der Arbeitswelt sowie die Massenarbeitslosigkeit infolge der Weltwirtschaftskrise auf.
Im Vorspann dreht sich ein Sekundenzeiger über eine bildfüllende Uhr. Es erscheint eine Schafherde, in deren Mitte ein schwarzes Schaf mitläuft. Danach werden Arbeiter, die dicht an dicht aus dem Schacht einer U-Bahn-Station in die Fabrik drängen, dargestellt, einer von ihnen ist Charlie. Hier sind absurde Maschinen zu bedienen, und ständig überwacht der Direktor der Produktionsstätte mit dem Namen „Electro Steel Corporation“ mit einem Monitorsystem die Tätigkeit seiner Beschäftigten.

Das ist ein guter Einstieg. Helmut Seebacher hat uns diesen geschickt.
Worum geht es?  Mag schon sein, in unserer wirren Welt heutzutage. Für die einen eine Kleinigkeit, nicht betroffen, lapidar, wie so vieles in diesen Zeiten, für andere Aufregung,  ein Skandal, eine unwiederbringliche Vernichtung von geistig-künstlerischem Eigentum.

„Wir müssen uns mit den Tatsachen abfinden.“
„Welche Tatsachen?“

Der aktuelle Anlass :

Nicht zufällig wurde uns dieses speziell tirolerisches Ich-mag-diese-Kunst-nicht-Bonmots Zugtragen. Laut ausgesprochen – ein „Kunst-Dieb-Stahl“ mitten in der Stadt. Mucksmäuschenstill. Ohne Kommunikation. Hier sind Infos über das stillschweigende Verschwinden einer monumentalen Skulptur vom Telfer Künstler  Ludwig Schwarz† aus Innsbruck. Zufällig entdeckte Geschichte, die wunderbar in die ohnehin karg-grauslig und undurchsichtige Tiroler Kulturlandschaft zu passen scheint. Für uns sind dabei alle über  100 BANDEROLISTAS* das richtige Verbreitungsmedium für eine verstärkte „Nachfrage“ , das Nachbohren und Recherche rund um dieses „Verschwinden“.

Vermisstenanzeige.

Dieses Kunstwerk von Ludwig Schwarz†, ist bis dato im öffentlichem Raum gestanden, wurde einfach fraglos entfernt, abtransportiert und vermutlich – salopp gesagt – end-gültig-verschrottet. Immerhin die Skulptur ist nicht zu übersehen, 10 x 8 x 2 Meter misst die große Ludwig-Schwarz-Skultpur von 1993, heute gilt sie als vermisst.

Der erste Hinweis kam von Andreas G., einem Kunstsammler der zufällig hinter dem Eisen-Ragg Fahrzeug mit der vermissten Skulptur hergefahren ist, als Hinweis und Info via Mail an Alois Schild. Andreas G. hat sich auch noch in der Stadt erkundigt, warum und weshalb die Skulptur weichen muss – „die Schweißnähte seien aufgegangen, die Reperatur der Skulptur hätte EUR 27.000 gekostet …“ war die Rückmeldung.

Weiter im Mail: Dann wurde es vom Eisenhändler abgeholt, das Fundament weggeschremmt und neu eingesät „Gras darüber wachsen lassen“. Kein Drama, ich weiß, aber irgendwie schade. Wird tatsächlich besser sein das Geld in lebende Künstler zu investieren. Zufällig bin ich beim Abtransport hinter dem RAGG Auto hergefahren.

 

Oder – doch ein Drama

Noch einmal Helmut Seebacher:

Eine Stadt ist ein Gebilde mit Häusern und Menschen. Deshalb kann eine Stadt auch keine Skulpturen abtransportieren. Das können nur Menschen, und die benötigen einen Gemeinderatsbeschluß. Mein väterlicher Freund hat einmal gemeint, daß der Teufel einen Namen hat, eine Adresse besitzt, in einem Bett schläft und Nahrung zu sich nimmt.
Die Stadt hat….., Schweißnähte sind aufgegangen… (wo ist der Beleg? Wo ist der Befund eines Sachverständigungen? Auf welcher Grundlage wurde der Gemeinderatsbeschluß gefaßt? Wo ist der Beschluß, wo ist das Protokoll der Sitzung?
Mit der Aussage: Die Stadt hat….. wird eine Blackbox eingerichtet, wo es unmöglich wird eine rechtliche Grundlage für ein Verfahren einzurichten. Man kann nicht unkontrolliert auf Häuser und Menschen einprügeln. Die Stadt hat….. ist eine vorsorgliche Entmündigung. Damit können auch die Medien nichts anfangen und so kann die Sache unter der Tuchent erledigt werden.
Wer hat? Das ist die Frage. Damit kann ich jemanden am Krawattel packen. Hat er den Schaden angerichtet, dann wird es Zivilrechtlich. Haben da in der Gemeinde ein paar Dummies die Hand gehoben, dann wird es eine Amtshaftungsklage.
Wenn man den Herren nicht mit dem Karren vor das Scheunentor fährt, reagiert auch niemand von den Medien. Die machen von selbst nichts, erst wenn man einen bösen Schlumpf vor den Kadi schleppt, hängen sie sich an.
Mit einem beleidigten Kulturbewußtsein kann man heute keinen Blumentopf mehr gewinnen, weil bei der Gesellschaft im 21. Jhdt eine ganze Elefantenherde im Raum steht. In diesen politisch und gesellschaftlich unsicheren Zeiten ist eine versteckte Obrigkeitshörigkeit die eigentliche Krankheit. Die Stadt hat….na gut. Nein – nicht gut.
Wer ist für diesen Quatsch verantwortlich? Der muß an den Pranger geschleift werden, dann hat man einen Anfang, Dann springen die Medien auf, ob man dann bei Gericht etwas erreicht, ist zweitrangig. Auf jeden Fall merken die politischen Akteure, daß man auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen ist, wie sie das von ihrem Stimmvieh her gewohnt sind.

 

Die Entfernung der Skulptur ist sang- und klanglos über die Bühne gegangen.

Der Sohn von Ludwig Schwarz, Ludwig Schwarz jun. hat seine Gefühle darüber im Mail an Alois Schild kundgetan. Schaumgebremst, aber doch entrüstet und entsetzt ob der stillschweigenden Vorgehensweise.

Auszug aus dem Mail von Ludwig Schwarz jun an Alois Schild:
… Wie du vielleicht auch mitbekommen hast, steht die große Skulptur von Papa nicht mehr im Park im Bereich Herrengassen. Auf Nachfrage was damit geschehen ist, habe wir die Antwort erhalten, dass die Stadt Innsbruck diese aufgrund von Rostschäden abgebaut und verschrottet hat. Ich bin jeden Tag in der Früh daran vorbei gefahren, Rostschäden, zumindest größere, sind mir nie aufgefallen. Sollte es solche Schäden gegeben haben, hätte man sie mit etwas gutem Willen sicherlich beheben können. Wenn die Stadt die Skulptur los werden wollte, hätte ich sie auch selbst holen lassen und nach einer Reparatur bei uns im Atelier aufgebaut. Aber leider ist es nie zur dafür notwendigen Kontaktaufnahme von Seiten der Stadt gekommen. Ich war schon ziemlich enttäuscht über die Art wie das gelaufen ist, bzw. wie mit der Kunst umgegangen wird … 

Gleich auch Alois Schild selber, der selbstverständlich nicht nur eine Reparatur, sondern auch Hofstelle und Heimat für die „in der Stadt unerwünschte Skulptur“ bereitgestellt hätte. Wenn er denn davon gewußt und etwas tun könnte.

Weil?

Alois Schild war dann sofort noch aktiv unterwegs um die Ludwig-Skulptur vor der Schrottpresse zu retten. Sein eiligster Versuch, gleich nach der Mail-Info über das Verschwinden, war die Fahrt zur Firma Eisen Ragg. Dort wurde ihm der Eintritt untersagt. Somit war eine mögliche Rettung des Kunstwerkes für ihn nicht mehr möglich. Schonungslos – und illusiorisch-vage Hoffnung, vielleicht gab oder gibt es dort jemand, der Einsehen hatte und …

„Wie kann eine derart große Skulptur einfach der Schrottpresse und dem Verfall anheim fallen? Wem fällt so etwas ein …? “

Wahrscheinlich so etwas wie „Gefahr im Verzug oder Ähnliches …“ Gestattet sei die Frage- rechtfertigt das gleich ein Verschwinden und Verschrotten – ohne Information der Menschen, die Interesse am Weiterbestand hätten und Reperatur tun würden?

Rechtliches? Im Netz nachgefragt um eine kleine Hilfestellung zu bekommen, was Sache ist. Die KI hat Nachteile aber auch sichtbare und einfache Vorteile.
Die Frage genügt. Ein Kunstwerk von Ludwig Schwarz, im Besitz der Stadt Innsbruck, wurde einfach entfernt und verschrottet. Ohne die Erben oder andere Interessierte zu benachrichtigen, die das Kunstwerk restauriert hätten. Was gilt hier rechtlich? Die Antwort:

Wenn eine Stadtgemeinde ein in ihrem Eigentum befindliches Kunstwerk im öffentlichen Raum einfach verschrottet, berührt dies schwerwiegende rechtliche Fragen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Auch wenn die Stadt Innsbruck Eigentümerin der physischen Skulptur von Ludwig Schwarz war, darf sie mit dem Werk nicht völlig frei verfahren.
Da Ludwig Schwarz im Jahr 2007 verstorben ist, gelten die Urheberrechte noch bis 70 Jahre nach seinem Tod (Urheberrechtsschutzfrist gemäß § 60 UrhG) und sind auf seine Erben übergegangen.

Hier ist die rechtliche Lage im Detail:
1. Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 21 UrhG)
Das Urheberrecht schützt das Werk vor Entstellung und Vernichtung.

– Schutz vor Vernichtung: Nach herrschender österreichischer Rechtsprechung und Lehre stellt die völlige Zerstörung eines Unikats (wie einer Metallskulptur) im öffentlichen Raum in der Regel die schwerste Form der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts dar.
– Interessenabwägung: Zwar hat die Stadt als Eigentümerin das Recht, über ihre Sachen zu verfügen. Sie darf ein Werk aber nur dann zerstören, wenn unzumutbare Umstände vorliegen (z.B. akute Einsturzgefahr, die nicht anders abgewehrt werden kann).
– Benachrichtigungspflicht: Selbst wenn eine Restaurierung für die Stadt wirtschaftlich unzumutbar gewesen wäre, ist sie verpflichtet, den Erben das Werk vor der Vernichtung anzubieten. Die Erben oder interessierte Kreise hätten das Recht gehabt, das Kunstwerk auf eigene Kosten zu bergen oder zu restaurieren. Das bloße Verschrotten ohne Kontaktaufnahme verstößt grob gegen diese Treuepflicht.

2. Mögliche rechtliche Ansprüche der Erben
Die Erben von Ludwig Schwarz können gegen die Stadt Innsbruck gerichtlich vorgehen. Es greifen folgende Ansprüche:
– Schadenersatz und immaterieller Schaden (§ 87 UrhG): Da das Werk unwiederbringlich zerstört wurde, kann ein Beseitigungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden. Die Erben können jedoch finanziellen Schadenersatz fordern. Zudem steht ihnen bei einer schweren Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts eine Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden („Kränkungsgeld“) zu.
– Feststellungsklage: Es kann gerichtlich festgestellt werden, dass die Stadt rechtswidrig gehandelt hat.
– Veröffentlichung des Urteils (§ 85 UrhG): Die Erben können beantragen, dass das Urteil auf Kosten der Stadt öffentlich (z.B. in Zeitungen) publiziert werden muss, um den Ruf des Künstlers zu wahren.

3. Einschränkung durch die „Freiheit des Straßenbildes“ (§ 54 Abs 1 Z 5 UrhG)
Die sogenannte „Panoramafreiheit“ erlaubt es jedermann, Kunstwerke, die sich dauerhaft an öffentlichen Wegen befinden, zu fotografieren oder zu filmen. Diese Bestimmung schützt jedoch nur den Betrachter, nicht die Eigentümerin. Die Stadt Innsbruck kann sich bei einer Verschrottung nicht auf die Panoramafreiheit berufen, um die Zerstörung des Werks zu rechtfertigen.
Zusammenfassung & Empfehlung
Das Vorgehen der Stadt Innsbruck ist rechtlich als äußerst bedenklich und mutmaßlich rechtswidrig einzustufen. Das Eigentumsrecht der Stadt schlägt nicht das Urheberpersönlichkeitsrecht der Künstlerfamilie. Durch das Versäumnis, die Erben vor der Verschrottung zu kontaktieren, hat sich die Stadt schadenersatzpflichtig gemacht.

(Zur Richtigstellung: Bei diesem Teil handelt es sich um KI-recherchierte Informationen.)

Etwas zum Anhalten. Mag so sein.
Wir haben auf jeden Fall alle über 100 „Banderolista“ in Tirol verständigt.

*TIROLER ILLUSIONSBANDEROLEN – die „Banderolistas“

Über 100 dieser sogenannten „Banderolistas“ wurden für ihre Kulturvermittlung in Tirol mit einer individuellen TIROLER ILLUSIONSBANDEROLE, gestaltet von Alois Schild, ausgezeichnet. Lebende, ausruhende, noch Aktive und bereits vorausgegange Persönlichkeiten sind dabei. Eine freiwillige und interdisziplinäre Aktion. Initiiert von Alois Schild und Herbert Waltl während der Coronakrise 2021. Ganz ohne Auftrag oder politischer Einflussnahme. Mit der Unterstützung von HYPO TIROL und TIROLER Versicherung. Zwei Klassentreffen (2022 und 2023) im TREiBHAUS und viele kleine Übergaben als Höhepunkte. Die Ausgezeichneten stehen beispielhaft für die vielen weiteren Kulturvermittler*innen, die es in TIROL gibt.

Baby, Baby-Boomer. … Boom-Boom.

Die Aktion war einmalig, ein klares Statement, auch eine Übergabe des „Staffelholzes“ an die nächsten Generationen, die jetzt am Zug sind.

Reaktionen …

… und mit Gebhard Schatz, Hannes Hofinger, Birgit Fraisl melden sich neben einigen anderen viele, die solidarisch ihre Befremdung mitteilen, mit Fragen und dem Ärger im Hinterkopf, das Land, die Stadt Innsbruck mit Nachfragen löchern. Das neue Transparenzgesetz macht das möglich.
Sieghard Wacker aus Reutte meldete einen ähnlichen Fall.  Der „Fall“ der Skulptur von Horst Rainer† aus der Innsbruck. Eine Verschrottung des Kunstwerkes in Reutte … – auch Gebi Schatz weiß von einem solchen Fall zu berichten …

Nachtrag:
Medial gab es trotz Kontaktaufnahmen bis dato keine Reaktion. Dem Falter war es zu  speziell (..vielen Dank für die Infos, aber für eine Falter-Geschichte vielleicht doch zu speziell,) auch die Tiroler Tageszeitung hatte ein paar Worte übrig – (…Mir ist auch aufgefallen, dass die skulptur von ludwig schwarz verschwunden ist. Ich hab sie zwar nie für gute kunst gehalten, sie allerdings stillschweigend gleich verschrotten, ist schon mehr als sonderbar…)

Worum geht es hier? Für die einen eine Kleinigkeit, nicht betroffen, lapidar, wie so vieles in diesen Tagen, für andere Aufregung, ein Skandal, eine unwiederbringliche Vernichtung von geistig-künstlerischem Eigentum. Wie kann man nur. Und was für ein Sittenbild. Setzen. Schämen.

Der Bischof hat sich auch via Alois eingemeldet und auf seine Nachfrage erfahren, dass die Stadt daran denkt, den Prozess für die Zukunft zu optimieren. „…. Inzwischen habe ich mit Vbgm. Georg Willi telefoniert, der mir erklärt hat, wie es zu dieser traurigen „Aktion“ gekommen ist. Mündlich darüber etwas mehr. Versprochen hat er mir, dass sich die Stadt Innsbruck im Herbst ein transparentes Procedere überlegt, wenn Skulpturen im öffentlichen Raum nicht mehr erhalten werden können – Nachfrage bei Nachkommen der Künstler:innen/Autor:innen, Übergabe an private Sammler oder Institutionen, Engagement für eine mögliche Lagerung, …“ 

Maybe it´s true … Wir sind gespannt, wie es in diesem Fall erklärend weitergeht …
Alle Informationen wurden von Alois Schild und Herbert Waltl zusammengetragen.
August 2026 („Maybe it´s true“ ist ein Titel von André Hellers letzter CD)

 


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